Talar
Talar bezeichnet im Protestantismus die schwarze Amtstracht des Pfarrers. Die Talare sind, je nach Landeskirche oder Selbständiger Evangelisch-Lutherischer Kirche, unterschiedlich gestaltet. So zum Beispiel mit Stehkragen (besonders in Norddeutschland) oder mit Samtbesatz (z. B. in Bayern). In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist der altlutherische Talar (V-Ausschnitt mit Schalkragen) verbreitet. Zum Talar werden Beffchen oder (in den Hansestädten) eine Halskrause getragen (Hamburger bzw. Lübecker Ornat). Vor allem in lutherischen Kirchen setzt sich in letzter Zeit auch die Stola durch, die in der jeweiligen liturgischen Farbe zusätzlich oder anstelle des Beffchens über dem Talar getragen wird. Eine Besonderheit im europäischen Protestantismus in bezug auf die Amtstracht stellt der Schweizer Kanton Graubünden mit dem offenen Scaletta-Mantel dar.
Der Talar wurde erst 1811 durch eine Kabinettsorder König Friedrich Wilhelms III. in Preußen für (christliche wie jüdische) Geistliche, Richter und königliche Beamte eingeführt. In der Reformationszeit waren im Bereich der lutherischen Kirchen die Messgewänder häufig in Gebrauch geblieben. Die Messgewänder wurden zu den Adiaphora gerechnet. Sie galten damit nicht als schriftinkonform, aber auch nicht als heilsnotwendig. Martin Luther trug selbst zu den Abendmahlsfeiern noch Messgewänder, lediglich zur Predigt den schwarzen Rock der damaligen theologischen Universitätsprofessoren.
Nach 1811 ist der Talar in Deutschland zur Amtstracht und durch ihren Gebrauch zur gewohnten liturgischen Kleidung der evangelischen Pfarrer geworden. Auch ehrenamtliche Prediger (Prädikanten) tragen in der Rheinischen, Westfälischen und Badischen Landeskirche sowie in der Kirchenprovinz Sachsen den Pfarrertalar. In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck tragen die Prädikanten einen eigenen Prädikantentalar (schwarzer Talar preußischer Form mit V-Ausschnitt ohne Schalkragen), ebenfalls in der Bayerischen Landeskirche (schwarzer Talar mit Quetschfalten, V-Ausschnitt mit rotem Schalkragen). Den Prädikanten der Hannoverschen Landeskirche ist das Tragen eines Talars, der in Länge und Form vom Pastorentalar leicht abweicht, freigestellt. Prädikanten und Prädikanitinnen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg tragen keinen Talar. Es ist ihnen aber freigestellt, eine für den Dienst der ehrenamtlichen Verkündigung vorgesehene Mantelalbe (ohne Stola) als liturgisches Gewand zu tragen.
Durch das Tragen des schwarzen Talars soll einerseits der informativ-(be-)lehrende Charakter des evangelischen Gottesdienstes betont werden, bei dem die Verkündigung des Wortes Gottes in der Predigt im Mittelpunkt steht. Andererseits tritt durch die Kleidung die Person des Liturgen bzw. der Liturgin in den Hintergrund.
Da im Laufe der Zeit auch in den evangelischen Kirchen zusehends der „Feiercharakter“ der Gottesdienste in den Vordergrund gerückt ist, wird vermehrt über den Talar nachgedacht. Als Zeichen der Verbindung von Lehre und Feier erlauben einige Landeskirchen mittlerweile das Tragen der Stola zum Talar. Mancherorts werden in lutherischen Gemeinden Talar und Beffchen zu besonderen Anlässen wie Taufe oder Weihnachten auch vollständig durch Albe und Stola ersetzt. In der Regel ist hierzu (z. B. in der Evangelischen Kirche in Bayern) ein entsprechender Beschluss des Kirchenvorstands erforderlich. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist der Talar zugunsten der Albe mit Stola in sehr vielen Kirchengemeinden schon generell ersetzt worden. Änderungen der gottesdienstlichen Gewandung bedürfen dort der Zustimmung der Gemeindeversammlung.
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